
Die folgende Stellungnahme des Bundes Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR (BFP) zeigt deutlich das Spannungsfeld auf, welches zwischen deutscher Verwaltungstätigkeit, Politik und Freikirche besteht. Der folgende Text ist der Erklärung des BFP (Stand 24.09.2019) entnommen.
Erklärung der 124. Bundeskonferenz des Bundes Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR
Erarbeitet vom der Arbeitsgruppe Migration und Integration im BFP, Aktion für verfolgte Christen und Notleidende (AVC) und dem BFP-Vorstand
Als BFP sind wir dankbar für Menschen aus anderen Ländern und Kulturen, die durch den Dienst unserer BFP- und anderer Gemeinden in unserem Land tiefgehende, lebensverändernde Christuserfahrungen gemacht und sich in das Leben unserer Gemeinden und der Gesellschaftkonstruktiv integriert haben. Wir erleben im Umgang mit diesen Menschen ein hohes Maß an Bereitschaft, das Leben auf der Grundlage der Bibel und der christlichen und freiheitlich-demokratischen Grundwerte zu führen und auf dieser Basis unsere Gesellschaft mitzugestalten Gleichzeitig beobachten wir mit großer Sorge, dass Konvertiten aus Ländern, in denen Christen für ihren Glauben verfolgt werden, wieder in wachsendem Maße aus Deutschland in ihre Heimatländer abgeschoben werden. Die für die Antragsbearbeitung und -bewertung zuständigen Institutionen gewähren ihnen häufig kein Asyl, weil sie die Beweggründe ihrer Konversion zum Christentum anzweifeln und ihre Begrenzung in der Ausdrucksfähigkeit nicht ausreichend berücksichtigen.
Wir sind einerseits dankbar, dass die Bundesregierung das Thema Christenverfolgung zunehmend thematisiert. Andererseits nehmen wir wahr, dass immer weniger Geflüchtete, die oben beschriebene Erfahrungen mit dem Glauben gemacht haben, von Behörden und Gerichten anerkannt werden und ihnen Abschiebung droht. In Afghanistan und im Iran gilt eine Abkehr von der Staatsreligion (Islam) als Hochverrat, d. h. als Abkehr vom Staat und seinen Gesetzen. Daher ist eine Abschiebung von Konvertiten in solche Länder lebensbedrohlich und nicht zu verantworten.
Nicht wenige Berichte von PastorInnen unseres Gemeindebundes über den Ablauf der Befragungen von Seiten der Ämter (BAMF) bzw. der Gerichte stimmen uns nachdenklich. Diese spiegeln nicht selten eine mangelnde Einsicht der Befrager in oben beschriebene Glaubenserfahrungen wider, wie sie im Rahmen freikirchlicher Gemeinden selbstverständlich sind. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wie persönlich-existentielle Glaubenserfahrungen in erster Linie anhand von Fragenkatalogen überprüft werden. Selbstverständlich haben diese ihre Berechtigung, sie konzentrieren sich aber zu stark auf eine formelhafte Beantwortung theologischer Grundsatzfragen und setzen einen biblischen Kenntnisstand voraus, den selbst die allermeisten Kirchenchristen in Deutschland nicht besitzen. Hier ist eine Überarbeitung der Kriterien und Schwerpunkte der Befragungen dringend erforderlich. Wir halten es für bedenklich, dass in vielen Fällen die Aussage unserer ordinierten Geistlichen (bzw. eingesetzte Mitarbeiter einer Ortsgemeinde) nicht ernst genommen werden oder ihnen keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Dabei sind sie es gewesen, die diesen Menschen mit Fluchterfahrung und Traumatisierung den Weg des Glaubens meist in vielen Treffen vor und nach der Taufe geduldig und gewissenhaft erklärt haben und ihre Schützlinge oft unter großem persönlichem Einsatz seelsorgerlich und praktisch begleitet haben.
Wir bitten daher dringend,
- dass die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen staatlichen Stellen und der (frei-) kirchlichen Seite grundlegend verbessert wird.
- dass bei der Schulung der Mitarbeiter des BAMF stärker als bisher erfahrene Seelsorger von Freikirchen hinzugezogen werden, ebenso wie Konvertiten, die bereits seit einigen Jahren in unserem Land leben und kirchliches Leben mitgestalten.
- dass ordinierten PastorInnen bzw. von einer Gemeindeleitung delegierten Gemeindemitgliedern grundsätzlich ein Begleitungs- und Zeugnisrecht in Verhandlungen von Geflüchteten gewährt wird, soweit es von den Geflüchteten gewünscht wird.
- dass Übersetzer in Verhandlungen neben ihrer sprachlichen Kompetenz und der Kenntnis gängiger christlicher Begriffe auch auf ihre unvoreingenommene Haltung gegenüber Menschen, die sich zu Jesus Christus bekennen, ausgewählt werden.
Wir möchten betonen, dass unsere PastorInnen, ganz unabhängig vom individuellen Flüchtlingsstatus des Einzelnen, verpflichtet sind, die inneren Beweggründe von taufwilligen Menschen gründlich zu prüfen und diese sorgfältig auf die Taufe vorzubereiten. Wir wollen mehr als bisher der Verantwortung nachkommen, unsere geistlichen Leiter im Hinblick auf den Umgang mit taufwilligen Migranten zu begleiten.
Wir sind uns bewusst, dass es unter Migranten, um sich durch eine formale christliche Taufe bessere Chancen auf Anerkennung zu verschaffen, auch Taufbegehren ohne eine offensichtliche echte innere Umkehr gibt. Unserem seelsorgerlichen Auftrag würde allerdings ein großer Schaden zugefügt, wenn wir Menschen taufen und sie Mitglieder werden, ohne dass in ihnen ein Prozess der inneren Umkehr angefangen hat. Für uns ist es von fundamentaler Bedeutung, Missbrauch in diesem Bereich zu unterbinden. Wir sind uns unserer staatsbürgerlichen Pflicht bewusst, staatliche Stellen in Ausübung ihrer gesetzlichen Pflichten nach Kräften zu unterstützen und ihnen die Arbeit nicht unnötig zu erschweren.
Wir wünschen uns daher sowohl aus ureigensten Gründen als auch aus Verantwortungsbewusstsein für unserer Gemeinwesen eine engere und vertraulichere Partnerschaft mit den staatlichen Instanzen und regen nachdrücklich einen entsprechenden Gesprächsprozess an.
Willingen, 24.09.2019

Previous Post